Von der Industrie- und Handelskammer

öffentlich bestellte Und Vereidigte Sachverständige (Ö.B.V.)

Günter Noll | Dipl. Sportlehrer

Sabrina Fütterer

Von der Industrie- und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.v.) für die Bewertung von Fitness- und Freizeitanlagen

Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsanalysen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere Sport-, Fitness- und Gesundheitsanlagen

Ö.b.v. Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.) bestellt und vereidigt wurden. Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.

 

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

 

Um wirkliche Experten von diesen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Wer ist ein Ö.B.V. Sachverständiger?

Aufgabengebiete

Immer dann, wenn ...

 

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll

 

... kann ein ö.b.v. Sachverständiger Hilfestellung geben. Gutachten ö.b.v.  Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

WO und wann kann ein ö.b.v. Sachverständiger helfen?

Wer kann einen Ö.B.V.  Sachverständigen beauftragen?

Grundsätzlich kann jedermann einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, mittels welcher Tatsachen feststellt oder Ursachen ermittelt werden. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.

 

Des weiteren fungiert der ö.b.v. Sachverständige als Schiedsgutachter, d.h. zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Parteien schnell für Rechtssicherheit.

Gutachten – schwerpunkte

  • Kauf / Verkauf einer Fitnessanlage ››

    Wir ermitteln der Wert Ihres Fitnessunternehmens nach gängiger Methodik und unterstützen Sie bei der Veräußerung Ihres Unternehmens (keine Maklertätigkeit).

  • Kauf / Verkauf von Geräten ››

    Wir ermitteln je nach Tenorierung den Verkehrs-, Markt-, Rest-, oder Gemeinen Wert Ihrer Fitnessgerätschaften

  • Pachtung und Verpachtung von Fitness und Freizeitanlagen ››

    Wir unterstützen Sie in der Ermittlung fachgerechter Pachtzins-Werte im Rahmen von Unternehmensübernahmen und -Fortführungen.

  • Ermittlung von Substanzwerten (mobiles Anlagevermögen) ››

    Wir ermitteln für Sie die Substanzwerte Ihres sämtlichen, mobilen Anlagevermögens wie Fitnessgeräte, Saunaanlagen, Bistro- und Rezeptionsanlagen, Umkleidemobiliar etc.

  • Ermittlung von Firmenwerten ››

    Der „Good Will“ eines Fitnessunternehmens besteht in der Hauptsache in der Wertigkeit des Mitgliederstammes. Die Bewertung einer solchen Einheit erfordert ein Höchstmaß an Branchen-Know-how und die Kenntnis brancheninterner Benchmarks.

  • Ermittlung von Gesamtunternehmenswerten ››

    Eine Unternehmensbewertung kann auf Basis unterschiedlicher Methoden erfolgen. Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens mittels des für Ihren  persönlichen Zweck relevanten/adäquaten  Bewertungsverfahrens.

  • Ermittlung der Wettbewerbsfähigkeit ››

    Die marktorientierte Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens hängt von mannigfachen Faktoren ab. Wir unterstützen Sie in der Evaluation branchenrelevanter Betriebskennziffern im Vergleich zu den Kennzahlen Ihres Unternehmens.

  • Bewertung von Markt- und Standortanalysen ››

    Der Erfolg eines Fitnessunternehmens korreliert größtenteils mit den vorliegenden Standortgegebenheiten und dem angrenzenden Wettbewerb. Wir unterstützen Sie in der Auswahl eines Standortes mit optimalen Ausschöpfungspotenzialen.

  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen ››

    Kosten-Nutzenrechnungen, Umsatzvorausschauen, Liquiditätsplanungen oder Rentabilitätsberechnungen, wir unterstützen Sie in allen unternehmensrelevanten Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

  • Sanierungsgutachten ››

    Wir erarbeiten für diverse Assekuranzen Sanierungs- und Schadensgutachten zwecks Regulierung von Brand-, Wasser- und Betriebsunterbrechungsschäden (BU)

  • Existenzgründungsgutachten ››

    Sie möchten einen Fitnessclub gründen? Gerne unterstützen wir Sie in der Erarbeitung eines bankenfähigen Existenzgründungsgutachtens.

  • Technische Gutachten (Trainingsgeräte) ››

    Als jahrelanger Mitarbeiter des NA 112 DIN-Normenausschusses Sport- und Freizeitgerät (NASport – NA 112-01-10 AA Arbeitsausschuss Fitness-Studios) sind dem Sachverständigen die branchenrelevanten DIN-Normen bestens bekannt. Im Rahmen der Erstellung von sicherheitstechnischen Gutachten als Basis einer DIN 20957 Normenkonformität inspizieren wir Krafttrainingsgeräte verschiedener Fitness-Gerätehersteller auf ihre Sicherheit.

Günter Noll

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
IHK Bonn / Rhein-Sieg

 

Auf dem Freibogen 3

53127 Bonn

 

T: +49 (0) 228 / 29 87 01
M: +49 (0) 178 / 2 334 807

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Ansprechpartner

Sabrina Fütterer

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Handelskammer Hamburg

 

Dahlenkehre 3i

21077 Hamburg

 

T: + 49 (0) 40 / 64 83 43 57
M: +49 (0) 176 / 21 203 622

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