| Wer
ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger
?
 Öffentlich
bestellte Sachverständige sind alle Personen,
die von einer öffentlich-rechtlichen Institution
bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen,
u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige
zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität
und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen
der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Die
Bezeichnung "Sachverständiger" ist
in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die
Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert
sind, bezeichnen sich als Sachverständige und
betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von diesen Anbietern abzugrenzen,
sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche
Bestellung vor.
Sie
bescheinigt einem Sachverständigen, dass er
auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert
ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige
darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch
zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten
üblicherweise vorgelegt werden, können
sich auf die Ergebnisse verlassen.
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